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Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt

VerletzungsdeliktVerletzungsdelikteGefährdungsdeliktGefährdungsdelikteKonkretes GefährdungsdeliktKonkrete GefährdungsdelikteAbstraktes Gefährdungsdelikt
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter einem Verletzungsdelikt und einem Gefährdungsdelikt? Welche Arten von Gefährdungsdelikten werden unterschieden?

Merke

Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt

  • Verletzungsdelikt: Rechtsgut muss konkret verletzt werden; z.B. Gesundheitsschädigung bei Körperverletzung gem. § 223 I StGB
  • Gefährdungsdelikt: Bereits die Herbeiführung einer Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut unter Strafe gestellt, ohne dass es zu tatsächlicher Verletzung des Rechtsguts kommen muss
    • Konkretes Gefährdungsdelikt: Erfolgsdelikt; konkrete Gefährdung (nicht Verletzung) eines Rechtsguts muss eingetreten sein (Gefahrenerfolg bzw. Erfolgsgefahr); z.B. Beinahe-Unfall beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
    • Abstraktes Gefährdungsdelikt: Tätigkeitsdelikt; Tathandlungen unter Strafe gestellt, die generell als gefährlich erscheinen, ohne dass ein konkretes Rechtsgut wirklich gefährdet sein muss; z.B. Anzünden eines Gebäudes als schwere Brandstiftung gem. § 306a I Nr. 1 Var. 1 StGB

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Frage 1/1

T zündet ein Wohngebäude an, das jedoch sofort gelöscht wird, bevor jemand in Gefahr gerät oder ein Schaden entsteht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

T begeht ein abstraktes Gefährdungsdelikt, da das Anzünden eines Gebäudes generell als gefährlich gilt, unabhängig davon, ob jemand konkret gefährdet wurde.
T begeht ein konkretes Gefährdungsdelikt, weil die Gefahr eines Brandes bestand.
T begeht ein Verletzungsdelikt, weil jemand hätte verletzt werden können.
T begeht ein Gefährdungsdelikt, weil hier bereits die Herbeiführung einer Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut strafbar ist.
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