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Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt
VerletzungsdeliktVerletzungsdelikteGefährdungsdeliktGefährdungsdelikteKonkretes GefährdungsdeliktKonkrete GefährdungsdelikteAbstraktes Gefährdungsdelikt
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einem Verletzungsdelikt und einem Gefährdungsdelikt? Welche Arten von Gefährdungsdelikten werden unterschieden?
Merke
Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt
- Verletzungsdelikt: Rechtsgut muss konkret verletzt werden; z.B. Gesundheitsschädigung bei Körperverletzung gem. § 223 I StGB
- Gefährdungsdelikt: Bereits die Herbeiführung einer Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut unter Strafe gestellt, ohne dass es zu tatsächlicher Verletzung des Rechtsguts kommen muss
- Konkretes Gefährdungsdelikt: Erfolgsdelikt; konkrete Gefährdung (nicht Verletzung) eines Rechtsguts muss eingetreten sein (Gefahrenerfolg bzw. Erfolgsgefahr); z.B. Beinahe-Unfall beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
- Abstraktes Gefährdungsdelikt: Tätigkeitsdelikt; Tathandlungen unter Strafe gestellt, die generell als gefährlich erscheinen, ohne dass ein konkretes Rechtsgut wirklich gefährdet sein muss; z.B. Anzünden eines Gebäudes als schwere Brandstiftung gem. § 306a I Nr. 1 Var. 1 StGB
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Frage 1/1
T zündet ein Wohngebäude an, das jedoch sofort gelöscht wird, bevor jemand in Gefahr gerät oder ein Schaden entsteht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
T begeht ein abstraktes Gefährdungsdelikt, da das Anzünden eines Gebäudes generell als gefährlich gilt, unabhängig davon, ob jemand konkret gefährdet wurde.
T begeht ein konkretes Gefährdungsdelikt, weil die Gefahr eines Brandes bestand.
T begeht ein Verletzungsdelikt, weil jemand hätte verletzt werden können.
T begeht ein Gefährdungsdelikt, weil hier bereits die Herbeiführung einer Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut strafbar ist.
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Ziad T.
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