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Vermögen
Was versteht man unter dem Begriff „Vermögen“?
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Vermögen“? Im juristischen Sinne ist das Vermögen der Inbegriff aller geldwerten Rechte, die einer Person zustehen. Das klingt zunächst abstrakt, aber mit ein paar Beispielen wird es schnell klarer.
Zu den geldwerten Rechten gehören etwa Eigentumsrechte, Forderungen oder dingliche Rechte. Wenn du beispielsweise ein Auto besitzt oder es dir sogar gehört, zählt diese Rechtsposition zum Vermögen, denn sie hat einen bestimmten Geldwert. Ebenso gehört eine Forderung, also der Anspruch auf Zahlung aus einem Vertrag, beispielsweise ein Darlehensvertrag, zu deinem Vermögen. Stell dir vor, du hast einem Freund 1.000 Euro geliehen und der Freund ist dir nun dieses Geld schuldig – dein Anspruch auf Rückzahlung ist ein Vermögensbestandteil.
Wichtig ist dabei, dass es eben nicht nur um physische Dinge wie ein Auto, eine Immobilie oder Bargeld geht, sondern auch um immaterielle Rechte, die einen wirtschaftlichen Wert haben. Der Fokus liegt hier allein auf der Frage, ob das Recht oder der Gegenstand einen Geldwert hat. Rechte, die keinen wirtschaftlichen Wert haben, wie etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Familienleben, sind kein Bestandteil des Vermögens.
Zusammengefasst: Das Vermögen umfasst alle Rechte, die einen wirtschaftlichen Wert haben.
Vermögen: Inbegriff aller geldwerten Rechte, die einer Person zustehen
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Ziad T.
Jurastudent