- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Vormerkung und Anwartschaftsrecht
Vormerkung: Bestellung / Ersterwerb, §§ 883, 885 BGB
Vormerkung
Aktualisiert vor 8 Tagen
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vormerkung wirksam bestellt werden?
Merke
Voraussetzungen
- Vormerkungsfähiger Anspruch, § 883 I BGB: Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an Grundstück
- Auflassungsvormerkung: Schutz des Erwerbsinteresses aus § 433 I BGB, also Anspruch auf Auflassung und Eintragung
- Löschungsvormerkung
- Künftige oder bedingte Forderungen, § 883 I 2 BGB: Entgegen Wortlaut nur, wenn bereits gesicherte Rechtsposition, die einseitig durch Willen des Erwerbers eintreten kann; nicht unsichere Forderungen
- Eintragung ins Grundbuch, §§ 883 I, 873 BGB
- Bewilligung durch Eigentümer oder Einstweilige Verfügung, § 885 I BGB
- Fortbestand der Bewilligung, § 875 II BGB analog: Kein Widerruf zum Zeitpunkt der Eintragung oder vorherige Bindung § 875 II analog
- Berechtigung des Bewilligenden, § 885 I 1 BGB
Kann eine Vormerkung vom Nichtberechtigten bestellt werden, wenn der Erwerber gutgläubig ist?
Merke
Gutgläubiger Ersterwerb vom Nichtberechtigten, §§ 892, 893 Alt. 2 BGB analog: Zwar keine Verfügung, aber verfügungsähnlich, da durch Vormerkung Schutz fast wie durch Eigentumserwerb
Teste dein Wissen
Frage 1/1
K kauft von N ein Grundstück. Zu seinen Gunsten wird eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Später findet K heraus, dass N überhaupt nicht Eigentümer des Grundstücks ist und zu Unrecht als Eigentümer eingetragen war. K wird kurz darauf als Eigentümerin eingetragen. Welche Aussagen sind richtig?
K hat gutgläubig Eigentum erworben.
Ks Kenntnis von der Unrichtigkeit des Grundbuchs verhindert einen gutgläubigen Eigentumserwerb.
K hat gutgläubig die Vormerkung erworben.
N war nicht verfügungsberechtigt.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Immobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.