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Wertpapier
Was versteht man unter einem Wertpapier?
Ein Wertpapier – was ist das eigentlich genau? Im Kern handelt es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde, in der ein bestimmtes Recht verbrieft ist. Das Besondere dabei: Dieses Recht kann nur ausgeübt werden, wenn das Papier selbst vorgelegt wird. Mit anderen Worten: Ohne das Dokument gibt es keinen Zugriff auf das entsprechende Recht.
Ein klassisches Beispiel dafür ist das Sparbuch, das im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 808 Abs. 2 S. 1 BGB geregelt ist. Hier wird klargestellt, dass das Sparbuch als sogenanntes qualifiziertes Legitimationspapier vorgelegt werden muss, um das Recht auf Auszahlung geltend zu machen. Kein Sparbuch, keine Auszahlung – so einfach ist das.
Wertpapiere können ganz unterschiedliche Rechte verbriefen. Manchmal geht es um Auszahlungsansprüche, wie bei Aktien oder Anleihen. Hier wird das Recht verbrieft, etwa eine Dividende zu erhalten oder nach Ablauf einer festgelegten Frist den Nominalwert der Anleihe zurückzubekommen. In anderen Fällen können Wertpapiere jedoch auch Zugangsrechte darstellen, beispielsweise Eintrittskarten oder Fahrscheine. Ohne Vorlage dieser Dokumente erhält der Inhaber keinen Zugang zur Veranstaltung oder keine Berechtigung zur Fahrt.
Zentral ist also, dass ein Wertpapier die Verbindung zwischen einem Recht und der physischen Urkunde herstellt.
Wertpapier: Urkunde, in der ein Recht verbrieft ist und das Recht ohne Vorlage des Papiers nicht geltend gemacht werden kann
- z.B. Sparbuch als qualifiziertes Legitimationspapier muss gem. § 808 II 1 BGB vorgelegt werden
- Verbriefung z.B. von Auszahlungsrechten (z.B. Aktien, Anleihen, Sparbuch) oder Zugangsrechten (z.B. Eintrittskarte, Fahrschein)
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