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Wichtigste Rechtsquellen im Zivilrecht
Welche zivilrechtlichen Rechtsgebiete sind in welchen Rechtsquellen geregelt?
Das Zivilrecht ist ein äußerst breit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst zahlreiche Regelungen, die auf unterschiedliche Rechtsquellen verteilt sind. Um hier den Überblick zu behalten, ist es wichtig, die wichtigsten Rechtsquellen und deren Regelungsbereiche gedanklich parat zu haben.
Den zentralen Kern des Zivilrechts bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Es regelt das allgemeine Privatrecht, also die rechtlichen Beziehungen zwischen normalen Bürgern. Das BGB ist in verschiedene Bücher unterteilt, die jeweils eigene Bereiche des Zivilrechts abdecken.
Der Allgemeine Teil, der die §§ 1 bis 240a umfasst, enthält grundlegende Regelungen, die für alle weiteren Teile des BGB gelten, wie etwa die Vorschriften zu Rechtsgeschäften, Fristen oder Verjährung. Dieser Teil wird oft als "vor die Klammer gezogen" bezeichnet, da er allgemeingültig ist und in allen zivilrechtlichen Kontexten Anwendung findet.
Das zweite Buch des BGB befasst sich mit dem Schuldrecht, das in die §§ 241 bis 853 unterteilt ist. Hier geht es um Schuldverhältnisse, die zwischen Personen entstehen, sei es durch Verträge wie einen Kauf- oder Mietvertrag (vertragliche Schuldverhältnisse) oder durch gesetzliche Regelungen, wie etwa im Fall von Schadenersatzansprüchen (gesetzliche Schuldverhältnisse). Zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen zählt eigentlich auch das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) in §§ 987 ff., das jedoch im Sachenrecht geregelt sind.
Das Sachenrecht, das die §§ 854 bis 1296 umfasst, behandelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen, zum Beispiel das Eigentum und den Besitz. Es unterscheidet zwischen dem Mobiliarsachenrecht, das bewegliche Sachen betrifft, und dem Immobiliarsachenrecht, das sich mit unbeweglichen Sachen, den Grundstücken, befasst.
Ein weiterer wichtiger Bereich des BGB ist das Familienrecht, das in den §§ 1297 bis 1921 geregelt ist. Es enthält Vorschriften etwa zu Ehe, Verwandtschaft und Vormundschaft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die §§ 1889 bis 1921 seit dem 1. Januar 2023 weggefallen sind. Schließlich regelt das BGB im Erbrecht, §§ 1922 bis 2385, die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person, etwa durch Testament oder gesetzliche Erbfolge.
Neben dem BGB gibt es weitere zentrale Rechtsquellen. Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute. Es regelt insbesondere das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht, wobei es durch Nebengesetze wie das GmbH-Gesetz (GmbHG) und das Aktiengesetz (AktG) ergänzt wird.
Das Zivilprozessrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Diese Rechtsgebiete befassen sich mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche vor Gericht und der Vollstreckung von Urteilen.
Das Arbeitsrecht ist hingegen auf verschiedene Rechtsquellen verteilt, darunter das BGB, das Bundesurlaubsgesetz (BurlG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und viele mehr. Es regelt vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das BGB bildet die Grundlage des Zivilrechts, während Spezialgesetze wie das HGB, die ZPO und arbeitsrechtliche Vorschriften ergänzende Regelungen für spezifische Bereiche enthalten.
Wichtigste Rechtsquellen im Zivilrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Allgemeines Privatrecht für Bürger
- Allgemeiner Teil (BGB AT), §§ 1-240a BGB: Allgemeine Regeln, die für alle Teile des BGB gelten („vor die Klammer gezogen“)
- Schuldrecht, §§ 241-853 BGB: Allgemeines Schuldrecht, vertragliche Schuldverhältnisse, gesetzliche Schuldverhältnisse (aber EBV gem. §§ 987 ff. BGB im Sachenrecht geregelt)
- Sachenrecht, §§ 854-1296 BGB: Allgemeines Sachenrecht, Mobiliarsachenrecht, Immobiliarsachenrecht
- Familienrecht, §§ 1297-1921 BGB: §§ 1889-1921 BGB weggefallen ab 01.01.2023
- Erbrecht, §§ 1922-2385 BGB
- Handelsgesetzbuch (HGB): Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Insb. Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (mit Nebengesetzen wie GmbHG und AktG)
- Zivilprozessordnung (ZPO) und Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
- Arbeitsrecht zersplittert in viele Rechtsquellen z.B. in BGB, BurlG, KSchG
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