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Zivilrecht
Was regelt das Zivilrecht?
Das Zivilrecht, auch als Bürgerliches Recht oder Privatrecht bezeichnet, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern. Dabei umfasst der Begriff „Bürger“ sowohl natürliche Personen, also Menschen, als auch juristische Personen des Privatrechts, wie zum Beispiel Unternehmen, Vereine oder Stiftungen. Es geht dabei immer um Beziehungen auf einer Ebene der Gleichordnung, ohne dass eine der Parteien eine hoheitliche Stellung einnimmt.
Ein einfaches Beispiel ist der Vertrag. Stell dir vor, du kaufst in einem Geschäft ein Fahrrad. Du und der Händler schließen als gleichberechtigte Teilnehmer einen Vertrag ab: Du gibst Geld, der Händler gibt dir das Fahrrad. Dieses rechtliche Verhältnis wird von den Regeln des Zivilrechts geordnet.
Das Zivilrecht unterscheidet sich damit grundlegend vom öffentlichen Recht. Denn das öffentliche Recht, zu dem streng genommen auch das Strafrecht zählt, regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern. Hier tritt der Staat mit seiner hoheitlichen Gewalt auf. Wenn also zum Beispiel das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt, handelt es sich um öffentliches Recht, weil der Staat in seinen hoheitlichen Befugnissen tätig wird. Solche hoheitlichen Eingriffe gibt es im Zivilrecht nicht, da sich dort private Akteure auf Augenhöhe gegenüberstehen.
Kurz gesagt: Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen gleichberechtigten Personen, während das öffentliche Recht das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern bestimmt.
Zivilrecht / Bürgerliches Recht / Privatrecht: Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern; zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts
- Öffentliches Recht (umfasst strenggenommen auch Strafrecht): Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern
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