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Zivilrechtliche Obersätze

Aktualisiert vor 7 Tagen

Wie baut man zivilrechtliche Obersätze richtig auf?

Die zivilrechtliche Fallbearbeitung beginnt normalerweise mit der Formulierung eines Obersatzes. Er dient dazu, die juristische Fragestellung des Falls präzise zu formulieren. Aber wie baut man ihn im zivilrechtlichen Gutachten korrekt auf?

Regelmäßig geht es um die Frage, ob eine Person einen Anspruch gegen eine andere hat. Die Eselsbrücke, um die notwendigen Elemente einzubauen lautet: „Wer will was von wem woraus?“ Diese Frage sollte dein Obersatz beantworten, denn sie sorgt für Klarheit und Struktur in der juristischen Prüfung.

Der Obersatz sollte zunächst den Anspruchsteller benennen, also die Person, die etwas verlangt. Hier stellst du dir quasi die Frage: „Wer fordert etwas?“ Beispiel: Person A möchte Schadensersatz geltend machen. Damit wäre A der Anspruchsteller. Der nächste Schritt ist der Anspruchsinhalt – hier klärst du, was genau der Anspruchsteller verlangt. Frag dich: „Was will er oder sie?“ In unserem Beispiel will A Schadensersatz. Drittens wird der Anspruchsgegner genannt, also die Person, von der etwas verlangt wird. Die dazugehörige Frage lautet: „Von wem fordert der Anspruchsteller das?“ In unserem Fall könnte das Person B sein, beispielsweise, weil B durch Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht hat.

Schließlich musst du auch die Anspruchsgrundlage angeben. Hier ist Präzision besonders wichtig, denn du musst die Norm exakt zitieren. Du fragst also: „Woraus ergibt sich der Anspruch?“ Im Schadensersatz-Beispiel könnte das § 280 Abs. 1 BGB sein, der eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bei Pflichtverletzungen regelt. Ein sauber formulierter Obersatz könnte dann so lauten: „A könnte einen Anspruch auf Schadensersatz gegen B aus § 280 Abs. 1 BGB haben.“

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, bei denen die Fragestellung und damit korrespondierend auch der Obersatz nicht auf Ansprüche gerichtet ist. Etwa wenn du isoliert die Eigentümerstellung einer Person prüfen sollst oder im fortgeschrittenen Studium die Erfolgsaussicht einer zivilprozessrechtlichen Klage analysierst. Solche Fragestellungen sind jedoch selten.

Merk dir: Ein korrekter Obersatz bei der Prüfung von Ansprüchen beantwortet die Frage „Wer will was von wem woraus?“.

Merke

Zivilrechtliche Obersätze: Werfen regelmäßig die Frage auf, ob Ansprüche einer Person gegen andere Personen bestehen

  1. Anspruchsteller („Wer?“)
  2. Anspruchsinhalt („will was?“)
  3. Anspruchsgegner („von wem?“)
  4. Anspruchsgrundlage („woraus?“): Präzise zitieren
  • Eselsbrücke: Grundfrage „Wer will was von wem woraus?“ muss beantwortet werden
  • Formulierungsbeispiel: „[A] könnte [einen Anspruch auf Schadensersatz] gegen [B] aus [§ 280 I BGB] zustehen.

  • Selten gibt es auch andere Fragestellungen, bei denen z.B. isoliert die Eigentümerstellung zu prüfen ist oder im fortgeschrittenen Studium die Erfolgsaussicht einer zivilprozessrechtlichen Klage
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Ziad T.

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