Auszug

Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte

ErfolgsdeliktTätigkeitsdelikt

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte

Erfolgsdelikt und Tätigkeitsdelikt

  • Erfolgsdelikt: Tatbestand setzt Eintritt eines Erfolgs (der von Tathandlung unterscheidbar ist) voraus
  • Tätigkeitsdelikt: Kein Erfolg vorausgesetzt, z.B. Aussagedelikte

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Was kennzeichnet ein Erfolgsdelikt im Strafrecht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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