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Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte
ErfolgsdeliktTätigkeitsdelikt
Aktualisiert vor 9 Tagen
Was versteht man unter Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten?
Merke
Erfolgsdelikt und Tätigkeitsdelikt
- Erfolgsdelikt: Tatbestand setzt Eintritt eines Erfolgs (der von Tathandlung unterscheidbar ist) voraus
- Tätigkeitsdelikt: Kein Erfolg vorausgesetzt, z.B. Aussagedelikte
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Frage 1/1
Was kennzeichnet ein Erfolgsdelikt im Strafrecht?
Der Tatbestand setzt nur die Handlung selbst voraus, ohne einen Erfolg.
Der Tatbestand setzt den Eintritt eines von der Handlung unterscheidbaren Erfolgs voraus.
Der Erfolg tritt automatisch mit der Handlung ein.
Es ist keine besondere Handlung notwendig, nur der Erfolg zählt.
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