- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte
Was versteht man unter Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten?
Bei der Einteilung von Straftatbeständen unterscheidet man zwischen Erfolgsdelikten und Tätigkeitsdelikten. Diese Unterscheidung betrifft die Frage, ob der Tatbestand neben der Handlung auch den Eintritt eines bestimmten Erfolges voraussetzt.
Das Erfolgsdelikt ist dadurch gekennzeichnet, dass sein Tatbestand den Eintritt eines Erfolgs voraussetzt, der von der Tathandlung unterscheidbar ist. Bei der Körperverletzung etwa genügt es nicht, dass der Täter zuschlägt, vielmehr muss als davon unterscheidbarer Erfolg auch eine Gesundheitsschädigung oder körperliche Misshandlung beim Opfer eintreten. Beim Totschlag muss der Tod des Opfers als Erfolg hinzukommen. Der Erfolg ist also ein vom Handeln des Täters abtrennbares Ereignis in der Außenwelt.
Das Tätigkeitsdelikt hingegen setzt keinen solchen Erfolg voraus. Hier genügt bereits die Vornahme der tatbestandlichen Handlung selbst, ohne dass ein davon unterscheidbarer Erfolg eintreten muss. Typische Beispiele sind die Aussagedelikte wie die falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB. Sobald der Zeuge die falsche Aussage macht, ist der Tatbestand vollendet. Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht die Aussage glaubt oder ob sie das Urteil beeinflusst.
Die Unterscheidung zwischen Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten hängt also davon ab, ob der Tatbestand einen von der Handlung abtrennbaren Erfolg verlangt.
Erfolgsdelikt und Tätigkeitsdelikt
- Erfolgsdelikt: Tatbestand setzt Eintritt eines Erfolgs (der von Tathandlung unterscheidbar ist) voraus
- Tätigkeitsdelikt: Kein Erfolg vorausgesetzt, z.B. Aussagedelikte
Teste dein Wissen
Was kennzeichnet ein Erfolgsdelikt im Strafrecht?
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
