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Erfolgs- und Tätigkeitsdelikte

ErfolgsdeliktTätigkeitsdelikt
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was versteht man unter Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten?

Bei der Einteilung von Straftatbeständen unterscheidet man zwischen Erfolgsdelikten und Tätigkeitsdelikten. Diese Unterscheidung betrifft die Frage, ob der Tatbestand neben der Handlung auch den Eintritt eines bestimmten Erfolges voraussetzt.

Das Erfolgsdelikt ist dadurch gekennzeichnet, dass sein Tatbestand den Eintritt eines Erfolgs voraussetzt, der von der Tathandlung unterscheidbar ist. Bei der Körperverletzung etwa genügt es nicht, dass der Täter zuschlägt, vielmehr muss als davon unterscheidbarer Erfolg auch eine Gesundheitsschädigung oder körperliche Misshandlung beim Opfer eintreten. Beim Totschlag muss der Tod des Opfers als Erfolg hinzukommen. Der Erfolg ist also ein vom Handeln des Täters abtrennbares Ereignis in der Außenwelt.

Das Tätigkeitsdelikt hingegen setzt keinen solchen Erfolg voraus. Hier genügt bereits die Vornahme der tatbestandlichen Handlung selbst, ohne dass ein davon unterscheidbarer Erfolg eintreten muss. Typische Beispiele sind die Aussagedelikte wie die falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB. Sobald der Zeuge die falsche Aussage macht, ist der Tatbestand vollendet. Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht die Aussage glaubt oder ob sie das Urteil beeinflusst.

Die Unterscheidung zwischen Erfolgs- und Tätigkeitsdelikten hängt also davon ab, ob der Tatbestand einen von der Handlung abtrennbaren Erfolg verlangt.

Merke

Erfolgsdelikt und Tätigkeitsdelikt

  • Erfolgsdelikt: Tatbestand setzt Eintritt eines Erfolgs (der von Tathandlung unterscheidbar ist) voraus
  • Tätigkeitsdelikt: Kein Erfolg vorausgesetzt, z.B. Aussagedelikte

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Frage 1/1

Was kennzeichnet ein Erfolgsdelikt im Strafrecht?

Der Tatbestand setzt nur die Handlung selbst voraus, ohne einen Erfolg.
Der Tatbestand setzt den Eintritt eines von der Handlung unterscheidbaren Erfolgs voraus.
Der Erfolg tritt automatisch mit der Handlung ein.
Es ist keine besondere Handlung notwendig, nur der Erfolg zählt.
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