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Blutalkoholkonzentration (BAK)
Was versteht man unter BAK?
Die Blutalkoholkonzentration, abgekürzt BAK, bezeichnet den Alkoholgehalt im Blut, gemessen in Promille (‰).
Die BAK dient im Strafrecht als wichtiger Indikator für zwei zentrale Fragen. Zum einen wird sie herangezogen, um die Fahrtüchtigkeit einer Person zu beurteilen – etwa bei Trunkenheitsfahrten nach § 316 StGB. Zum anderen spielt sie eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der Schuldfähigkeit, insbesondere im Rahmen der §§ 20, 21 StGB.
Merke dir: Die BAK ist der in Promille gemessene Alkoholgehalt im Blut und dient als Indikator für Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit.
Blutalkoholkonzentration (BAK): Alkoholgehalt im Blut in Promille (‰)
- Indikator zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit
- Indikator zur Feststellung der Schuldfähigkeit
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