Auszug

Vertragsübernahme

VertragsübernahmeVertragsübertragung

1.
Verstehen

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Vertragsübernahme

Vertragsübernahme / Vertragsübertragung: Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Vertrag von einer Partei auf eine neue Partei

  • Dritte Person tritt an die Stelle einer der ursprünglichen Vertragsparteien (Singularsukzession), wodurch sie dessen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vollständig übernimmt
    • Abtretung, § 398 BGB: Lediglich einzelne Forderung übertragen an neuen Gläubiger
    • Schuldübernahme, § 414 BGB: Lediglich Schuld des ursprünglichen Schuldners übertragen an neuen Schuldner
  • Arten der Vertragsübername
    • Vertragsübernahme  kraft Gesetzes: z.B. durch Erwerber vermieteten Wohnraums gem. § 566 I BGB („Kauf bricht nicht Miete“)
    • Vertragliche Vertragsübernahme: Erfordert Zustimmung aller drei beteiligten Parteien in Form eines Übernahmevertrags (dreiseitiger Vertrag oder zweiseitiger Vertrag zwischen Übernehmendem und Ausscheidendem mit Zustimmung des Verbleibenden)

2.
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