Hausfriedensbruch, § 123 I StGB

Hausfriedensbruch

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Hausfriedensbruch, § 123 I StGB

Hausfriedensbruch, § 123 I StGB: Handlungen, die die Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer verletzen

  • Beispiele: z.B. Betreten eines Ladengeschäfts trotz Hausverbot; z.B. in Toilette eines Ladengeschäfts versteckt bei Geschäftsschluss
  • Schutzzweck Hausrecht

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter Hausfriedensbruch?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T besucht O mit dessen Einverständnis in dessen Wohnung. Es kommt zum Streit und O fordert T lautstark auf, sofort die Wohnung zu verlassen. T bleibt jedoch trotzig noch eine Stunde auf dem Sofa sitzen. Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 2

T läuft über Os Wiese, um abzukürzen. Die Wiese ist weder umzäunt noch durch Hecken begrenzt, Schilder fehlen. O sieht dies und ruft „Verschwinde!“, doch T läuft demonstrativ langsam weiter. Welche Aussagen treffen zu?

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