Verwaltung

VerwaltungUnmittelbare StaatsverwaltungMittelbare Staatsverwaltung

1.
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Verwaltung

Unmittelbare Staatsverwaltung und mittelbare Staatsverwaltung: Wer Träger der Verwaltungstätigkeit ist und in wessen Namen gehandelt wird

  • Unmittelbare Staatsverwaltung: Staat handelt unmittelbar in eigener Person
    • Bund oder Land ist selbst tätig in Funktion als Hoheitsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Verwaltungsbehörden haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
    • Beispiele: z.B. Innenministerium erlässt Verwaltungsvorschrift; z.B. Landespolizei verhängt Platzverweis; z.B. Finanzamt setzt Einkommensteuer fest
  • Mittelbare Staatsverwaltung: Staat bedient sich verselbständigter Verwaltungsträger, bleibt aber rechtlich über Aufsicht (Rechtsaufsicht oder Fachaufsicht) verbunden
    • Verwaltungsbehörden sind rechtlich selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts
    • Insb. kommunale Selbstverwaltung der kommunalen Körperschaften, insb. durch Gemeinden
    • Beispiele: z.B. Gemeinde erlässt Baugenehmigung; z.B. Universität erteilt Exmatrikulation; z.B. Handwerkskammer prüft Meisterabschluss

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Was versteht man unter der unmittelbaren und der mittelbaren Staatsverwaltung?

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