Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG

Allgemeines PersönlichkeitsrechtPersönlichkeitsrecht

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Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG

Sachlicher Schutzbereich: Autonomer Bereich privater Lebensgestaltung; Identität und Selbstbestimmung

  • Sein der Person; personale und soziale Identität (Findung und Bestimmung der Identität)
    • Tun der Person im Vordergrund
  • Sachlicher Schutzbereich hat viele konkrete Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

2.
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Was wird vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt?

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