Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Einwilligung: Sittenwidrigkeit der Körperverletzung mit Einwilligung, § 228 StGB
Knabenbeschneidung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Einwilligung: Sittenwidrigkeit der Körperverletzung mit Einwilligung, § 228 StGB
„Knabenbeschneidung“ männlicher Säuglinge aus religiösen Motiven, wenn nicht medizinisch notwendig
- Einwilligung der Sorgeberechtigten in Grenzen zulässig,§ 1631d BGB: Nach Regeln der ärztlichen Kunst, wenn Kindeswohl nicht gefährdet
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist die Beschneidung männlicher Säuglinge aus medizinischen Gründen sittenwidrig i.S.d. § 228 StGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Ist die Beschneidung männlicher Säuglinge aus religiösen Gründen sittenwidrig im Sinne des § 228 StGB?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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