Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
Gefährliche KörperverletzungGift
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
Gift, § 224 I Nr. 1 Alt. 1 StGB, oder andere gesundheitsschädliche Stoffe, § 224 I Nr. 1 Alt. 2 StGB: Geeignet um chemisch oder chemisch-physikalisch Gesundheitsschädigungen hervorzurufen (≠ mechanisch, z.B. Getränk mit Glassplittern anderer gesundheitsschädlicher Stoff)
- Beibringen: Verbindung mit Körper, sodass Stoff seine Wirkung entfalten kann; stets, wenn Stoff ins Körperinnere gelangt
- Beispiel: z.B. Täter sprüht dem Opfer Reizgas ins Gesicht, was zu Atemproblemen führt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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