- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
1.Verstehen
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
Gift, § 224 I Nr. 1 Alt. 1 StGB, oder andere gesundheitsschädliche Stoffe, § 224 I Nr. 1 Alt. 2 StGB: Geeignet um chemisch oder chemisch-physikalisch Gesundheitsschädigungen hervorzurufen (≠ mechanisch, z.B. Getränk mit Glassplittern anderer gesundheitsschädlicher Stoff)
- Beibringen: Verbindung mit Körper, sodass Stoff seine Wirkung entfalten kann; stets, wenn Stoff ins Körperinnere gelangt
- Beispiel: z.B. Täter sprüht dem Opfer Pfefferspray / Reizgas ins Gesicht, was zu Atemproblemen führt
2.Wiederholen
Was versteht man unter Gift und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T mischt dem O heimlich eine extrem hohe Menge Kochsalz (ca. 100g) in eine Suppe. T weiß, dass diese Menge bei O zu lebensgefährlichen Elektrolytstörungen führen kann. O isst die Suppe und muss mit schweren neurologischen Schäden ins Krankenhaus. Wie ist die Tat zu bewerten?
T und O streiten durch eine geschlossene Zimmertür. Um O zur Aufgabe zu zwingen, sprüht T eine große Menge Pfefferspray durch das Schlüsselloch und den Türspalt in den Raum. O inhaliert die Partikel, erleidet Atemnot und einen heftigen Asthmaanfall. Welche Aussagen sind zutreffend?
T sprüht dem O aus kurzer Distanz Pfefferspray direkt in die Augen. O erleidet schmerzhafte Schwellungen und Atemnot. Wie ist dieser Einsatz rechtlich zu bewerten mit Blick auf § 224 StGB?
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