Konkurrentenklage

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Konkurrentenklage

Bei Beförderung eines Beamten gilt Prinzip der Ämterstabilität

  • hM, Prinzip der Ämterstabilität: Bei Beförderung eines Beamten keine Anfechtbarkeit des Verwaltungsakt durch Konkurrenten, da Regelungen über Rücknahme von Beförderung (z.B. in § 14 LBG BW) abschließende Spezialregelung
    • Vertrauensschutz; Beförderung löst Kette weiterer Beförderungen aus, um frei gewordene Stelle zu besetzen, Rückabwicklung nicht zumutbar; Funktionsfähigkeit der Verwaltung erfordert nicht mit Instabilität zu erreichen
      • Ernennung des Konkurrenten endgültig, nur Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 I 4 VwGO, in Betracht (vor der Ernennung vorbeugender Rechtsschutz)

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Was bedeutet das Prinzip der Ämterstabilität?

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