Auszug

Diebstahl, § 242 I StGB

Reichweite des SachwertbegriffsSachwertbegriff

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Diebstahl, § 242 I StGB

Enteignung auch durch Verlust des Sachwerts (wenn physische Substanz erhalten bleibt): z.B. wenn EC-Karte genommen, um damit Geld abzuheben und Karte anschließend zurückgegeben

  • Reichweite des Sachwertbegriffs umstritten
    • Extensiver Sachwertbegriff: Unter Verwendung der Sache zu erzielender Wert („lucrum ex negotio cum re“) maßgeblich, da wirtschaftlicher Wert ⇨ Enteignungsvorsatz
    • h.M., restriktiver Sachwertbegriff: Nur in Sache selbst verkörperter Wert („lucrum ex re“) maßgeblich
      • Eigentumsdelikte schützen (im Gegensatz zu Vermögens- bzw. Bereicherungsdelikten) nur Verfügungsgewalt über Sache, nicht Vermögens als Ganzes

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie weit reicht der Sachwertbegriff im Rahmen des Enteignungsvorsatzes?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Vermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau