- Öffentliches Recht
- Verfassungsprozessrecht
- Normenkontrollverfahren
Konkrete Normenkontrolle, Art. 100 I GG
Konkrete NormenkontrolleKonkreten NormenkontrolleStatthaftigkeit der konkreten Normenkontrolle
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Konkrete Normenkontrolle, Art. 100 I GG
Statthaftigkeit der konkreten Normenkontrolle: Prinzipale Normenkontrolle durch Richtervorlage gerichtet auf Normverwerfung durch BVerfG (erforderlich aufgrund des Normverwerfungsmonopols)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wann ist die konkrete Normenkontrolle statthaft?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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