- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
1.Verstehen
Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands Prüfungsschema
Notstandslage: Gegenwärtige Gefahr für geschütztes Rechtsgut des Verteidigers oder eines Dritten
Notstandsfähiges Rechtsgut: Jedes Rechtsgut
Gefahr: Aufgrund tatsächlicher Umstände besteht Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses
Gegenwärtig: Wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge der Schadenseintritt höchstwahrscheinlich, falls nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden (auch Dauergefahr, wenn sofortiges Tätigwerden erforderlich zur Gefahrabwendung, z.B. Haustyrann)
Notstandshandlung
Erforderlichkeit
aa) Geeignet Angriff sofort mit Sicherheit dauerhaft zu beenden
bb) Relativ mildestes Mittel, das Angriff sofort mit Sicherheit dauerhaft beendet: Alle Mittel in Betracht
Interessenabwägung: Wesentliches Überwiegen des Erhaltungsguts gegenüber Eingriffsgut
Keine Abwägung Leben gegen Leben möglich wegen Menschenwürdegarantie gem. Art. 1 I GG
„Interne Güterkollision“ verhindert Abwägung zwischen Rechtsgütern derselben Person (z.B. nicht Eingriff in körperliche Unversehrtheit des A durch Erhalten des Lebens des A gerechtfertigt); aber evtl. rechtfertigende Pflichtenkollision
Gesamtabwägung aller Güter, da einheitlicher Lebenssachverhalt: z.B. wenn Leben des getöteten Fahrradfahrers nicht das Schutzgut überwiegt, ist auch nicht die Fahrradbeschädigung gerechtfertigt
Hier gut argumentieren
Angemessenheit: In konkreter Situation sachgemäß, billigenswert und im Interesse der Gerechtigkeit erlaubt
Einschränkungen diskutiert bei
Nötigungsnotstand
Einkalkulierte Folge gesetzlicher Regelung
Rechtlich geordnete Verfahren
Verletzung der Menschenwürde
Aufgabe der Sozialgemeinschaft
Subjektives Rechtfertigungselement: Kenntnis der Notstandslage / Gefahrabwendungswille
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen ist eine tatbestandsmäßige Handlung durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T zwingt M durch Bedrohung, in ein Geschäft einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. M begeht den Einbruch aus Angst vor T. Welche Aussagen sind zutreffend?
T erwacht in einem dunklen Raum mit einer tödlichen Vorrichtung auf dem Kopf, die sich in drei Minuten auslösen wird. Der einzige Schlüssel zur Befreiung ist im Magen von O, der bewusstlos auf dem Boden liegt. T ersticht O, um den Schlüssel zu bekommen und sich zu retten. Ist Ts Handlung nach § 34 StGB gerechtfertigt?
T zwingt M durch Bedrohung, in ein Geschäft einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. M begeht den Einbruch aus Angst vor T. Welche Aussagen sind zutreffend?
T zwingt M durch Bedrohung, in ein Geschäft einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. M begeht den Einbruch aus Angst vor T. Welche Aussagen sind zutreffend?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
