- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Weitere Handlungsformen der Verwaltung
Rechtsverordnung und Satzung
RechtsverordnungVerordnungRVOSatzungUntergesetzliche RechtsnormenUntergesetzliche Normen
1.Verstehen
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Rechtsverordnung und Satzung
Rechtsverordnung und Satzung: Untergesetzliche Rechtsnormen der Exekutive mit Außenwirkung
- Interne Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung
- Rechtsverordnung (RVO): Gesetzliche Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen für weisungsgebundene Erfüllung übertragener Aufgaben; z.B. Polizeiverordnungen
- Erfordert hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung, Art. 80 I GG
- Satzung: Regelungsinstrument in weisungsfreien Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Erfordert hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung, die Satzungsrecht eröffnet: z.B. kommunale Satzungshoheit der Gemeinde aus Art. 28 II GG
- Abgrenzung zur Verwaltungsvorschrift: Wenn Außenverbindlichkeit gewollt Satzung, wenn nur interne Ermessensrichtlinien Verwaltungsvorschrift
2.Wiederholen
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