Rechtsverordnung und Satzung

RechtsverordnungVerordnungRVOSatzungUntergesetzliche RechtsnormenUntergesetzliche Normen

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Rechtsverordnung und Satzung

Rechtsverordnung und Satzung: Untergesetzliche Rechtsnormen der Exekutive mit Außenwirkung

  • Interne Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung

  • Rechtsverordnung (RVO): Gesetzliche Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen für weisungsgebundene Erfüllung übertragener Aufgaben; z.B. Polizeiverordnungen
    • Erfordert hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung, Art. 80 I GG
  • Satzung: Regelungsinstrument in weisungsfreien Selbstverwaltungsangelegenheiten
    • Erfordert hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung, die Satzungsrecht eröffnet: z.B. kommunale Satzungshoheit der Gemeinde aus Art. 28 II GG
    • Abgrenzung zur Verwaltungsvorschrift: Wenn Außenverbindlichkeit gewollt Satzung, wenn nur interne Ermessensrichtlinien Verwaltungsvorschrift

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