Strafvereitelung, § 258 StGB

Strafvereitelung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Strafvereitelung, § 258 StGB

Ausnahmen der Strafbarkeit der Strafvereitelung: Selbstbegünstigung und Begünstigung von Angehörigen

  • Strafvereitlung ausschließlich zu eigenen Gunsten erfüllt nicht den Tatbestand („ein anderer“); wegen Nemo tenetur-Grundsatz

  • Strafvereitlung zugunsten eines anderen und zu eigenen Gunsten ist straffrei, § 258 V StGB: Persönlicher Strafausschließungsgrund

  • Strafvereitlung (ausschließlich) zugunsten von Angehörigen ist straffrei, § 258 VI StGB: Persönlicher Strafausschließungsgrund

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

In welchen Fällen ist die Strafvereitelung nicht strafbar?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T und O haben gemeinsam einen Einbruch begangen. Um nicht erwischt zu werden, verbrennt T das einzige Beweisstück (eine Maske), an dem sich DNA-Spuren von ihm selbst und von O befinden. T will primär sich selbst schützen, nimmt aber wissentlich in Kauf, dass er damit auch dem O hilft. Ist T wegen Strafvereitelung zugunsten des O strafbar?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T versteckt seinen Bruder B, der wegen Mordes gesucht wird, im Keller. Ebenfalls versteckt er den F (einen Freund des B), der als Mittäter gesucht wird. T will beiden helfen. Wie ist die Strafbarkeit des T zu bewerten?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Nichtvermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau