- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Strafvereitelung, § 258 StGB
1.Verstehen
Strafvereitelung, § 258 StGB
Ausnahmen der Strafbarkeit der Strafvereitelung: Selbstbegünstigung und Begünstigung von Angehörigen
Strafvereitlung ausschließlich zu eigenen Gunsten erfüllt nicht den Tatbestand („ein anderer“); wegen Nemo tenetur-Grundsatz
Strafvereitlung zugunsten eines anderen und zu eigenen Gunsten ist straffrei, § 258 V StGB: Persönlicher Strafausschließungsgrund
Strafvereitlung (ausschließlich) zugunsten von Angehörigen ist straffrei, § 258 VI StGB: Persönlicher Strafausschließungsgrund
2.Wiederholen
In welchen Fällen ist die Strafvereitelung nicht strafbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T und O haben gemeinsam einen Einbruch begangen. Um nicht erwischt zu werden, verbrennt T das einzige Beweisstück (eine Maske), an dem sich DNA-Spuren von ihm selbst und von O befinden. T will primär sich selbst schützen, nimmt aber wissentlich in Kauf, dass er damit auch dem O hilft. Ist T wegen Strafvereitelung zugunsten des O strafbar?
T versteckt seinen Bruder B, der wegen Mordes gesucht wird, im Keller. Ebenfalls versteckt er den F (einen Freund des B), der als Mittäter gesucht wird. T will beiden helfen. Wie ist die Strafbarkeit des T zu bewerten?
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