Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB

Erpresserischer Menschenraub

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Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB

Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB: Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person, um eine Erpressung zu begehen

  • Zielt auf Bereicherung ab: Ausnutzung der Bemächtigungslage zu einer Erpressung
  • Beispiel: z.B. Täter entführt das Opfer und verlangt von dessen Familie ein hohes Lösegeld für die Freilassung
  • Schutzzweck: Körperliche Unversehrtheit, Willensfreiheit, Vermögen und typische Gefahren im Zusammenhang mit Entführung

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Frage

Was versteht man unter erpresserischem Menschenraub?

3.
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Frage 1

T dringt bewaffnet in die Villa des O ein, überwältigt ihn im Wohnzimmer und fesselt ihn an einen schweren Eichenstuhl. Ohne den Raum je zu verlassen, ruft T die Ehefrau des O an und fordert unter Androhung von Os Tod eine Million Euro. Welche Aussage ist zutreffend?

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Frage 2

T entführt den Minister O gewaltsam in ein abgelegenes Waldversteck. Er teilt O und der Presse mit, dass O nur freikomme, wenn die Regierung sofort ein umstrittenes Gesetz zurücknimmt. Geld oder Vermögenswerte fordert T nicht. Welche rechtliche Bewertung stimmt?

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Frage 3

T lockt O unter einem Vorwand in einen schallisolierten Kellerraum. O folgt ihm freiwillig. Kaum ist O drin, verriegelt T die Tür und offenbart O, dass er ihn erst wieder freilässt, wenn O ihm 50.000 Euro überweist. Welche Aussage zur Tathandlung ist korrekt?

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