Auszug

Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten

VernehmungVernehmung des BeschuldigtenBelehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des BeschuldigtenVerstoß gegen BelehrungspflichtVernehmung ohne Belehrung

1.
Verstehen

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Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten

Verstoß gegen Belehrungspflicht (Vernehmung ohne Belehrung)

  • Beweisverwertungsverbot bis Kenntnis des Beschuldigten über Aussageverweigerungsrecht, § 136 I 2, 243 V StPO
  • Keine Umgehung des Beweisverwertungsverbots
    • Keine Verlesung des Protokolls: Ausgeschlossen gem. § 250 2 StPO
    • Keine Vernehmung des Polizisten als Zeuge von Hörensagen: Beweisverwertungsverbot, wenn Angeklagter rechtzeitig widerspricht (Widerspruchslösung)
  • Fortwirkung auf nachfolgende Vernehmungen
    • Nachfolgende Belehrung erfordert qualifizierte Belehrung: Inkl. Belehrung über Verwertungsverbot hinsichtlich erster Vernehmung
    • Wenn nur einfache Belehrung (ohne Hinweis auf Unverwertbarkeit der ersten Vernehmung): Verstoß nicht so gravierend wie gegen Belehrungspflicht aus § 136 I 2 StPO Einzelfallabwägung ob Beweisverwertungsverbot

2.
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Frage

Wie verhält es sich, wenn der Beschuldigte vor der Vernehmung nicht über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt wird?

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