Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
VernehmungVernehmung des BeschuldigtenBelehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des BeschuldigtenVerstoß gegen BelehrungspflichtVernehmung ohne Belehrung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
Verstoß gegen Belehrungspflicht (Vernehmung ohne Belehrung)
- Beweisverwertungsverbot bis Kenntnis des Beschuldigten über Aussageverweigerungsrecht, § 136 I 2, 243 V StPO
- Keine Umgehung des Beweisverwertungsverbots
- Keine Verlesung des Protokolls: Ausgeschlossen gem. § 250 2 StPO
- Keine Vernehmung des Polizisten als Zeuge von Hörensagen: Beweisverwertungsverbot, wenn Angeklagter rechtzeitig widerspricht (Widerspruchslösung)
- Fortwirkung auf nachfolgende Vernehmungen
- Nachfolgende Belehrung erfordert qualifizierte Belehrung: Inkl. Belehrung über Verwertungsverbot hinsichtlich erster Vernehmung
- Wenn nur einfache Belehrung (ohne Hinweis auf Unverwertbarkeit der ersten Vernehmung): Verstoß nicht so gravierend wie gegen Belehrungspflicht aus § 136 I 2 StPO Einzelfallabwägung ob Beweisverwertungsverbot
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn der Beschuldigte vor der Vernehmung nicht über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt wird?
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