- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Verweisung
Verweisung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verweisung
Verweisung: Gerichtliche Übertragung eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht, wenn das zunächst angerufene Gericht unzuständig ist
- Zweck: Dient der Prozessökonomie und soll widersprüchliche Entscheidungen über die Zuständigkeit vermeiden
- Streit nicht neu erhoben, sondern nahtlos beim zuständigen Gericht fortgesetzt: Rechtshängigkeit bleibt erhalten
- Verweisung stellt für Bürger einen Eingriff dar: Erfordert daher Ermächtigungsgrundlage wegen Gesetzesvorbehalt, Art. 20 III GG)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was bedeutet Verweisung im Verwaltungsprozess und worin liegt ihr Zweck?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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