Verweisung

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1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verweisung

Verweisung: Gerichtliche Übertragung eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht, wenn das zunächst angerufene Gericht unzuständig ist

  • Zweck: Dient der Prozessökonomie und soll widersprüchliche Entscheidungen über die Zuständigkeit vermeiden
  • Streit nicht neu erhoben, sondern nahtlos beim zuständigen Gericht fortgesetzt: Rechtshängigkeit bleibt erhalten
  • Verweisung stellt für Bürger einen Eingriff dar: Erfordert daher Ermächtigungsgrundlage wegen Gesetzesvorbehalt, Art. 20 III GG)

2.
Wiederholen

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Was bedeutet Verweisung im Verwaltungsprozess und worin liegt ihr Zweck?

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