- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
Fahruntauglichkeit
1.Verstehen
Fahruntauglichkeit
Absolute Fahruntauglichkeit: Aufgrund hohen Blutalkoholgehalts oder aufgrund des Konsums bestimmter Drogen als rechtlich unfähig angesehen, ein Fahrzeug sicher zu führen, unabhängig von tatsächlichem Fahrverhalten
Kfz: 1,1 ‰ BAK; auch Segway
Fahrrad: 1,6 ‰ BAK; auch E-Bike
Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet
2.Wiederholen
Was versteht man unter absoluter Fahruntauglichkeit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T fährt mit 1,3 Promille BAK nachts über eine leere Landstraße. Er hält die Spur perfekt, gefährdet niemanden und wird zufällig von der Polizei kontrolliert. Welche Aussagen stimmen?
T wird um 3:00 Uhr nachts nach einer Schlangenlinienfahrt gestoppt. Die Blutprobe um 4:30 Uhr ergibt 0,9 Promille. Ein Gutachter errechnet für die Tatzeit (3:00 Uhr) einen Wert von 1,2 Promille. Welche Aussagen stimmen?
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
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