Auszug

Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB

Räuberischer Diebstahl

1.
Verstehen

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Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB

Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB: Verwenden von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unmittelbar nach einem Diebstahl, um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten

  • Beispiel: z.B. Täter stiehlt ein Handy aus einem Laden und verwendet Pfefferspray gegen den Ladendetektiv, der ihn verfolgt und aufhalten will
  • Raubähnliches Delikt
  • Schutzzweck: Eigentum und Willensfreiheit

2.
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