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Gleichberechtigungsgebot der Geschlechter, Art. 3 II GG
GleichberechtigungGleichberechtigungsgebot der GeschlechterGleichberechtigungsgebotGleichberechtigung von Männern und Frauen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gleichberechtigungsgebot der Geschlechter, Art. 3 II GG
- Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts, Art. 3 III GG
- Früheres BVerfG: Nennung des Geschlechts in Art. 3 III GG bloße entstehungsgeschichtlich bedingte Wiederholung; Art. 3 III GG tritt hinter Art. 3 II GG zurück
- Heutiges BVerfG: Art. 3 III GG ist lex specialis bei Diskriminierung / Ungleichbehandlung; Art. 3 II GG tritt hinter Art. 3 III GG zurück
2.Wiederholen
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Frage
Wie grenzt sich das Gleichberechtigungsgebot der Geschlechter vom Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts ab? Tritt eines hinter das andere zurück?
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