Auszug
- Öffentliches Recht
- Öffentlich-rechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Öffentliche Sache, insb. Straßen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Öffentliche Sache, insb. Straßen
Öffentliche Sache: Sache, deren Gebrauch öffentlichen Zwecken (durch Widmung bestimmt und begrenzt) dauerhaft zu dienen bestimmt ist
- Insb. Straßen
- Unterschiedliche Gebrauchsmöglichkeiten
- Im Gemeingebrauch: Von jedem ohne Zulassung zu benutzen
- Kommunale öffentliche Einrichtung: Nur abgegrenzter Personenkreis jeweils durch Zulassungsakt
- Über Widmung hinausgehender Gebrauch erlaubnispflichtige Sondernutzung
- Sondergebrauch: Von bestimmten Berechtigten nach behördlicher Sonderzulassung zu nutzen
- Verwaltungsgebrauch: Nur dienstinterne Nutzung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer öffentlichen Sache?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
B möchte eine Verkaufsbude auf einer öffentlichen Straße aufstellen. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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