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Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit, Art. 9 I, III GG
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1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit, Art. 9 I, III GG
Sachlicher Schutzbereich
- Positive und negative Vereinigungsfreiheit
- Positive Vereinigungsfreiheit: Gründung und Betätigung in Vereinen
- Negative Vereinigungsfreiheit: Vereinen fernbleiben und Austreten
- Individuelle und kollektive Komponente
- Individuelle Komponente: Gründung und Betätigung in Vereinigung
- Kollektive Komponente: Bestand und Funktionsfähigkeit der Vereinigung
Tätigkeit des Vereins: Schutz des Vereins, nicht Privilegierung der vereinsmäßig ausgeübten Tätigkeit; z.B. Reiten des Reitvereins nur durch allgemeine Handlungsfreiheit geschützt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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