- Öffentliches Recht
- Verfassungsprozessrecht
- Organstreit und weitere Verfahren
Organstreitverfahren, Art. 94 I Nr. 1 GG
OrganstreitverfahrenOrganstreit
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Organstreitverfahren, Art. 94 I Nr. 1 GG
Organstreitverfahren, Art. 94 I Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG: Streitiges Verfahren zwischen obersten Bundesorganen oder ihren Teilen über den Umfang ihrer Rechte und Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben
- Zweck: Dient der Sicherung der verfassungsmäßigen Zuständigkeits- und Kompetenzausübung
- Kontradiktorisches Verfahren mit Antragsteller und Antragsgegner
- Keine Klage, sondern Antrag: Auf Terminologie achten; Beteiligte heißen Antragsteller und Antragsgegner, Bevollmächtigte heißen Verfahrensbevollmächtigte
- Sehr prüfungsrelevant
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