Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Sachbeschädigung und Brandstiftung
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Schwere Brandstiftung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
- Abstraktes Gefährdungsdelikt, § 306a I StGB: Brandstiftung bei Wohnungen, Räumen für Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Altenheimen oder Einrichtungen, die der religiösen Verehrung dienen
- Eigenes Grunddelikt
- Konkretes Gefährdungsdelikt, § 306a II StGB: Brandstiftung i.S.d. § 306 I StGB, wenn sich Menschen dort aufhalten und dadurch eine konkrete Gefahr für deren Gesundheit entsteht
- Eigenes Grunddelikt
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter schwerer Brandstiftung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T zündet ein Wohngebäude an, das jedoch sofort gelöscht wird, bevor jemand in Gefahr gerät oder ein Schaden entsteht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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