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Versicherungsmissbrauch, § 265 I StGB
Versicherungsmissbrauch
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Versicherungsmissbrauch, § 265 I StGB
Versicherungsmissbrauch, § 265 I StGB: Beschädigung, Zerstörung oder Beiseiteschaffen einer versicherten Sache, um die Versicherungsleistung zu erlangen
Bereits mit Missbrauchshandlung verwirklicht (z.B. Inbrandsetzen eines versicherten Gebäudes)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Versicherungsmissbrauch?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T zündet sein versichertes Auto an, um die Versicherungsleistung zu erhalten. Er wird jedoch festgenommen, bevor er die Schadensmeldung einreicht. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T beschädigt sein versichertes Fahrrad, um Versicherungsgeld zu erhalten. Anschließend meldet er den angeblichen Unfall der Versicherung und erhält 800 €. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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