Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Irrtümer
Verbotsirrtum, § 17 StGB
VerbotsirrtumDirekter VerbotsirrtumErlaubnisirrtumErlaubnisgrenzirrtum
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Verbotsirrtum, § 17 StGB
Direkter und indirekter Verbotsirrtum
- Direkter Verbotsirrtum: Unkenntnis der Verbotsnorm
- Indirekter Verbotsirrtum: Irrtum über das Eingreifen einer Erlaubnisnorm
- Erlaubnisirrtum: Irrtümlich von Bestehen nicht anerkannten Rechtfertigungsgrundes
- Erlaubnisgrenzirrtum: Irrtümlich von höherer Reichweite bestehenden Rechtfertigungsgrundes ausgegangen (z.B. Lehrer glaubt an Rechtfertigung durch Züchtigungsrecht)
- Erlaubnistatbestandsirrtum: Dabei irrt sich Täter über tatsächliche Umstände, die zu einer Rechtfertigung führen würden, nicht über das rechtliche Bestehen eines Rechtfertigungsgrunds
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