Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Revision, §§ 333 ff. StPO
Revision
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Revision, §§ 333 ff. StPO
Voraussetzungen der Revision
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit der Revision, §§ 333, 335 StPO
- Rechtsmittelberechtigung, §§ 296 ff. StPO
- Form / Frist der Einlegung, § 341 I StPO: Eine Woche
- Allgemeine Beschwer
- Revisionsbegründung, § 344 StPO
- Revisionsbegründungsfrist, § 345 StPO
- Begründetheit: Wenn vorinstanzliches Urteil rechtsfehlerhaft zustande kam und Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht, § 337 StPO
- Verletzung des materiellen Rechts
- Fehlen von Prozessvoraussetzungen
- Verfahrensfehler
- Relative Revisionsgründe: Beruhen muss geprüft werden
- Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO: Stets als beruhend anzusehen
2.Wiederholen
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