Auszug

Revision, §§ 333 ff. StPO

Revision

1.
Verstehen

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Revision, §§ 333 ff. StPO

Voraussetzungen der Revision

  1. Zulässigkeit
    1. Statthaftigkeit der Revision, §§ 333, 335 StPO
    2. Rechtsmittelberechtigung, §§ 296 ff. StPO
    3. Form / Frist der Einlegung, § 341 I StPO: Eine Woche
    4. Allgemeine Beschwer
    5. Revisionsbegründung, § 344 StPO
    6. Revisionsbegründungsfrist, § 345 StPO

  2. Begründetheit: Wenn vorinstanzliches Urteil rechtsfehlerhaft zustande kam und Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht, § 337 StPO
    • Verletzung des materiellen Rechts
    • Fehlen von Prozessvoraussetzungen
    • Verfahrensfehler
      • Relative Revisionsgründe: Beruhen muss geprüft werden
      • Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO: Stets als beruhend anzusehen

2.
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