- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Allgemeine Prozessvoraussetzungen
Prüfungspunkte zwischen Zulässigkeit und Begründetheit
Objektive Klagehäufung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Prüfungspunkte zwischen Zulässigkeit und Begründetheit
Objektive Klagehäufung, § 44 VwGO: Wenn Kläger mehrere prozessuale Ansprüche in einer Klage geltend macht
- Verbindung mehrerer sachlicher Streitgegenstände in einem Verfahren
- Voraussetzungen
- Selber Beklagter
- In Zusammenhang stehend
- Gericht kann jedoch nach § 93 2 VwGO trennen, wenn dies zweckmäßig ist
- Prüfungsschema: Wenn verschiedene Ziele mit Klage erreicht werden sollen (z.B. Aufhebung verschiedener Verwaltungsakte wie der Grundverfügung und der Androhung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme), so sind Zulässigkeit und Begründetheit jedes einzelnen Klagebegehrens getrennt voneinander zu untersuchen
- In nachfolgenden Zulässigkeitsprüfung können Wiederholungen durch Verweisungen nach oben vermieden werden, soweit rechtlich dasselbe (nicht bloß ähnliches) zu prüfen ist
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter objektiver Klagehäufung und wann ist sie zulässig?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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