Natur der Grundrechte

GrundrechteNatur der GrundrechteStatuslehreStatus negativusStatus positivusStatus activusLeistungsrechte

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Natur der Grundrechte

Statuslehre nach Georg Jellinek

  • Status negativus: Abwehrmöglichkeit gegen staatliches Handeln
  • Status positivus: Leistungsrechte (Anspruch auf positives Tun)
    • Wenige ausdrücklich als Leistungsrecht formuliert; z.B. Fürsorge der Gemeinschaft für Mütter, Art. 6 IV GG
    • Auch aus Abwehrrechten kann Anspruch erwachsen; z.B. Erhaltung des Existenzminimums aus Art. 1 I GG iVm. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG
  • Status activus: Aktive Teilhabe am politischen Prozess; insb. Wahlrecht Art. 38 I, II GG, Zugang zu öffentlichen Ämtern, Art. 33 GG, Entscheidung zwischen Wehr- und Ersatzdienst, Art. 4 III, 12a II GG

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Vermitteln die Grundrechte ihren Trägern nur die Möglichkeit zur Abwehr staatlichen Handelns?

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