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Urkundenfälschung, § 267 I StGB
Urkundenfälschung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Urkundenfälschung, § 267 I StGB
Voraussetzungen der Urkundenfälschung
- Fälschungshandlung
- Herstellung unechter Urkunde, § 267 I Var. 1 StGB
- Fälschen des Ausstellers der Urkunde
- Verfälschen echter Urkunde, § 267 I Var. 2 StGB
- Fälschen des Inhalts der Urkunde
- Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunde, § 267 I Var. 3 StGB
- Verwenden von Falschurkunde im Rechtsverkehr
- Zur Täuschung im Rechtsverkehr: Keine Absicht erforderlich; ausreichend sicheres Wissen, dass Urkunde im Rechtsverkehr gebraucht werden soll
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was sind die Voraussetzungen der Urkundenfälschung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T findet ein leeres Blatt Papier, auf dem O bereits unterschrieben hat. T schreibt darüber: „Ich schulde T 5.000 Euro“. O weiß davon nichts. Wie ist dies rechtlich zu bewerten?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T besitzt einen echten Mietvertrag, den O unterschrieben hat. T ändert unbefugt das Datum des Mietbeginns, um früher einziehen zu können. Die Unterschrift des O bleibt unverändert. Wie ist das Verhalten des T mit Blcik auf § 267 StGB einzuordnen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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