- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Die europäische Union
Die europäische Union
EU
1.Verstehen
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Die europäische Union
Europäische Union (EU): Union von Staaten bzw. ein supranationaler Staatenverbund aus 26 Staaten
- Supranationalität: Überstaatliche Organisation; Organe der EU können in bestimmten Bereichen unabhängig von den Mitgliedstaaten tätig werden
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Völkerrechtsfähigkeit, Art. 47 EUV (≠ Völkerrechtskompetenznorm)
- Privatrechtsfähigkeit, Art. 335 AEUV
- Rechtsnachfolgerin der EG, Art. 1 III 3 EUV
2.Wiederholen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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