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Die europäische Union

EUEU Europäische WirtschaftsgemeinschaftEWGEGKompetenzen der europäischen Union
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was versteht man unter der europäischen Union?

Merke

Europäische Union (EU): Union von Staaten bzw. ein supranationaler Staatenverbund aus 26 Staaten

  • Supranationalität: Überstaatliche Organisation; Organe der EU können in bestimmten Bereichen unabhängig von den Mitgliedstaaten tätig werden
  • Eigene Rechtspersönlichkeit
    • Völkerrechtsfähigkeit, Art. 47 EUV (≠ Völkerrechtskompetenznorm)
    • Privatrechtsfähigkeit, Art. 335 AEUV
  • Rechtsnachfolgerin der EG, Art. 1 III 3 EUV

Welche Rechtsnatur hat die europäische Union?

Merke

Rechtsnatur der europäischen Union

  • Staatenbund, da zwar auf völkerrechtlichen Verträgen gründet, aber Souveränitätseinbußen der Mitgliedstaaten und Rechtswirkungen auch für Bürger und Unternehmen; Beispiel für Staatenbund ist Zusammenschluss der Vereinten Nationen (UN)
  • Bundestaat: Keine Staatlichkeit, da Staatsgebiet, Staatsvolk (Art. 20 AEUV) und Staatsgewalt von Mitgliedstaaten abgeleitet
  • Unionsrechtliche Theorie: Staatenverbund, d.h. Verbindung, die zwischen Staat und internationaler Organisation steht; „zielbezogenes transnationales Gemeinwesen eigener Prägung“
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Was waren die wichtigsten historischen Etappen der europäischen Integration?

Merke

Geschichte der europäischen Integration

  • 1951 Montanunion: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS)
  • 1957 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG), Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) in den römischen Verträgen
  • 1993 Vertrag über EUMaastrichtvertrag: Gründung EU als Dachorganisation; Wirtschafts- und Währungsunion, Binnenmarkt bis 1993
    • Erste Säule: Europäische Gemeinschaften (EKGS, EWG, Euratom); nur hier supranationale Rechtssetzung wie heute
    • Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, nur intergouvernemental
    • Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, nur intergouvernemental
  • 1997 Amsterdamer Vertrag
  • 2001 Vertrag von Nizza: Osterweiterung
  • 2009 Vertrag von Lissabon: Institutionelle Reform
    • Ablösung der EG durch die EU
    • Auflösung des Drei-Säulen-Modells
    • Effizientere Entscheidungsfindung: In vielen Bereichen nicht mehr Einstimmigkeit erforderlich
    • Zusätzliche Kompetenzen für Rechtssetzung
    • Verbindlichkeit der Grundrechtscharta, Art. 6 I EUV: Rang von Primärrecht

Welche Grundsätze regeln die Kompetenzen der Europäischen Union?

Merke

Kompetenzen der europäischen Union

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Art. 5 I 1, II EUV: Spezielle Ermächtigungsnorm für jedes Handeln erforderlich (kein Tätigwerden ohne Ermächtigung)
    • Keine Kompetenzkompetenz: EU kann sich keine Zuständigkeit selbst zuweisen
  • Arten der Zuständigkeit, Art. 2 ff. AEUV
    • Ausschließliche Zuständigkeit, Art. 2 I, 3 AEUV
    • Geteilte Zuständigkeit, Art. 2 II, 4 AEUV: Vorrangig EU, wenn diese nicht Gebrauch gemacht hat, liegt Kompetenz bei den Mitgliedstaaten
    • Kompetenzergänzung / Flexibilitätsklausel, Art. 352 AEUV: Im Rahmen des in Verträgen festgelegten Politikbereichs, wenn erforderlich um vertragliche Ziele zu verwirklichen

BVerfG schreibt sich Ultra-vires-Prüfkompetenz zu (ob EU in Grenzen der Zuständigkeit gehandelt)

  • Ausübung von Kompetenzen
    • Prinzip der Subsidiarität, Art. 5 I 2, III EUV: Wenn mehrere Regelungsebenen denkbar grds. Mitgliedstaaten zuständig, esseidenn auf Unionsebene besser zu verwirklichen
    • Prinzip der Verhältnismäßigkeit, Art. 5 I 2, IV EUV: Maßnahme nicht offensichtlich ungeeignet oder nicht autonomieschonend
    • Weiche Kriterien: Theoretisch justiziabel, aber praktisch kaum
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