- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO
VerpflichtungsklageBegründetheit der Verpflichtungsklage
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Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO
Begründetheit der Verpflichtungsklage
- Begründet, soweit richtiger Beklagter, § 78 I Nr. 1 VwGO, und Anspruch auf Erlass des Verwaltungsakts
- Richtiger Klagegegner / Passivlegitimation, § 78 I Nr. 1 VwGO: Entgegen Wortlaut Rechtsträger materiell zuständiger Behörde (da nur diese in der Lage Klagebegehren zu entsprechen)
≠ Anfechtungsklage: Auch unzuständige Erlassbehörde für Aufhebung des Verwaltungsakt zuständig
- Anspruch auf Erlass des Verwaltungsakts: Im Übrigen begründet, wenn Ablehnung oder Unterlassung rechtswidrig, Kläger in Rechten verletzt und Sache spruchreif (tatsächliche und rechtliche Voraussetzungen für gerichtliche Entscheidungen gegeben), § 113 V VwGO
- Gebundene Entscheidung zu prüfen im Anspruchsaufbau, z.B. über Antrag auf Baugenehmigung
- Ermessensentscheidung zu prüfen im Rechtmäßigkeitsaufbau
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