Auszug

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB

Gutgläubiger ErwerbErwerb vom Nichtberechtigten

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB

Formen des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten, §§ 932-934 BGB

  • Bei Übereignung durch Einigung und Übergabe gem. § 929 1 BGB
    • Gutgläubiger Erwerb richtet sich nach § 932 StGB
  • Bei Übereignung durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs gem. §§ 929 1, 931 BGB
    • Gutgläubiger Erwerb richtet sich nach § 933 StGB
  • Bei Übereignung durch Besitzkonstitut gem. §§ 929 1, 930 BGB
    • Gutgläubiger Erwerb richtet sich nach § 934 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Formen des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten werden unterschieden und nach welchen Normen richten sie sich?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Mobiliarsachenrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau