- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Anfechtungsklage, § 42 I Alt. 1 VwGO
1.Verstehen
Anfechtungsklage, § 42 I Alt. 1 VwGO
Bundesländer und Fälle, in denen das Landesrecht kein Vorverfahren vorsieht und andere Besonderheiten
Baden-Württemberg: Kein Vorverfahren in Fällen des § 15 AGVwGO BW
Berlin: Kein Vorverfahren in Fällen des § 26 AZG Bln
Hessen: Kein Vorverfahren in Fällen des § 16a HessAGVwGO
Nordrhein-Westfalen: § 6 Abs. 1 AG NW und § 110 JustG NRW – weitgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, nur landesrechtliche Widersprüche betroffen
Bayern: Art. 12 BayAGVwGO i.V.m. BayAG VwGO ÄndG v. 22.6.2007 (BayGVBl. 390) – teilweise Abschaffung, ansonsten fakultatives Widerspruchsverfahren
Niedersachsen: § 80 Nds. JustG bzw. ehemals § 8a Nds. AGVwGO (Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung v. 5.11.2004, NdsGVBl. 394) – Vorverfahren in weiten Bereichen entfallen
Rheinland-Pfalz: § 6 Abs. 1 Nr. 1 AGVwGO RP – besondere Regelung über Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde
2.Wiederholen
In welchen Bundesländern entfällt das Vorverfahren ganz oder teilweise aufgrund landesrechtlicher Vorschriften?
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