Meinungsfreiheit (inkl. Medienfreiheiten), Art. 5 I 1, 2 GG

MeinungsfreiheitMeinungsäußerungsfreiheitInformationsfreiheitRundfunkfreiheit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Meinungsfreiheit (inkl. Medienfreiheiten), Art. 5 I 1, 2 GG

Sachlicher Schutzbereich: Umfassend gesamter Kommunikationsprozess

  • Meinungsäußerungsfreiheit, Art. 5 I 1 Hs. 1 GG: Freiheit der Äußerung und Verbreitung von Meinungen
  • Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 Hs. 2 GG: Recht, sich selbst zu informieren als Voraussetzung der Meinungsbildung
  • Medienfreiheit, d.h. Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und Filmfreiheit, Art. 5 I 2 GG: Beschaffung und Verbreitung von Informationen

  • Gebot Strukturen zu schaffen, die kommunikative Rezeptionschancengleichheit ermöglichen („Marktplatz der Meinungen“)

2.
Wiederholen

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