Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Diebstahl und ähnliche Delikte
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug
Abgrenzung zwischen Diebstahl und BetrugBeschlagnahmefälle
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug
Beschlagnahmefälle: z.B. Täter gibt sich als Ticketkontrolleur aus und beschlagnahmt gültigen Fahrschein des Opfers wegen angeblicher Ungültigkeit
- Abgrenzungskriterium: Freiwilligkeit der Handlung des Opfers; innere Willensrichtung maßgeblich (egal ob äußerliches Geschehen wie freiwillige Übergabe aussieht oder Duldung der Wegnahme)
- Diebstahl wenn unfreiwilliges Handeln: Wenn Opfer sich aufgrund der Täuschung in einer Zwangslage sieht ohne Handlungsmöglichkeiten (sich z.B. der staatlichen Gewalt ausgeliefert fühlt)
- Betrug wenn freiwilliges Handeln: Wenn Opfer Handlungsspielraum sieht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie grenzt man Diebstahl und Betrug in den sog. Beschlagnahmefällen voneinander ab?
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