Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Beihilfe, § 27 StGB
BeihilfeGehilfeTeilnahme
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beihilfe, § 27 StGB
Beihilfe, § 27 StGB: Teilnahme durch vorsätzliche Unterstützung einer anderen Person bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat
- Gehilfe ermöglicht, erleichtert oder fördert Tat des Haupttäters
- Normzitat der Beihilfe zu einem Delikt: Hinter der Strafnorm wird § 27 StGB angefügt; z.B. Beihilfe zur Körperverletzung gem. §§ 223 I, 27 StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Beihilfe?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T plant und führt eine Straftat selbst durch, H hilft ihm dabei. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A gibt T Informationen, die es T ermöglichen, einen Einbruch zu planen und durchzuführen. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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