- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Behörden
1.Verstehen
Behörden
Oberste Landesbehörden: Höchste Verwaltungsstellen innerhalb der Landesverwaltung
- In den Bundesländern teilweise unterschiedliche Terminologie und abhängig vom Verwaltungsaufbau
- In allen Ländern: Rechnungshof und Datenschutzbeauftragter
Außerdem: Bay: Staatsministerien, Staatskanzlei; Berl: Senatsmitglieder mit nachgeordneten Einrichtungen (Landesoberbehörden); Bbg: Landesregierung, Ministerpräsident; Br: Senat, Ministerien; BW: Landesregierung, Ministerpräsident, Ministerien; Hbg: Senat; Hess: Ministerpräsident mit Staatskanzlei, Ministerien; MV: Landtagspräsident, Ministerpräsident (Staatskanzlei), Ministerien; Nds: Präsident des Landtages, Ministerien; NRW: Landesregierung, Ministerpräsident(in), Ministerien; RP: Staatskanzlei und Ministerien; Saar: Landesregierung, Ministerpräsident, Ministerien; Sachs: Staatsregierung, Ministerpräsident, Ministerien; SA: Landesregierung, Staatskanzlei, Ministerien; SH: Landesregierung, Ministerpräsident, Ministerien, Landtagspräsident (soweit Ausübung einer Verwaltungstätigkeit); Thür: Landesregierung, Ministerien.
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer obersten Landesbehörde?
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