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Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 III GG
KunstfreiheitWissenschaftsfreiheitKunstKunstbegriff
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 III GG
Kunst: Weit auszulegen, um staatliches „Kunstrichtertum“ auszuschließen; sogar unfriedliche Kunst umfasst
- Kunstbegriff umstritten
- Formaler Kunstbegriff: Wenn Zuordnung zu Werktypen wie Theater, Gesang, Malerei
- Materieller Kunstbegriff: Freie schöpferische Gestaltung, in der Künstler sich ausdrückt
- Offener Kunstbegriff: Wenn auf verschiedenen Ebenen interpretierbar; auch ungewöhnliches wie Graffity, Satire, pornographische Provokation ⇨ letztlich alles Kunst, was irgendjemand (Künstler oder Dritter) als Kunst bezeichnet
- Nebeneinander anzuwenden: Kein Meinungsstreit erforderlich; ausreichend, wenn nach einem der drei Kunst vorliegt
- Somit ist letztlich alles Kunst, worüber behauptet wird, es sei Kunst
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist von der Kunstfreiheit umfasst?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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