Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB
Teilrücktritt von Qualifikation
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB
Teilrücktritt von Qualifikation: Täter sieht im Versuchsstadium des Grunddelikts von Weiterverwirklichung des bis dahin bereits erfüllten Qualifikationsmerkmals ab, im Anschluss daran Verwirklichung des Grunddelikts; z.B. Täter wirft bei Diebstahl vor Vollendung der Wegnahme die bei Tatbeginn mitgeführte Schusswaffe weg
- h.L.: Teilrücktritt möglich
- Im Interesse des geschützten Rechtsguts Anerkennung erforderlich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann der Täter im Versuchsstadium des Grunddelikts von der Qualifikation zurücktreten, wenn er das Grunddelikt später noch verwirklicht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T plant einen Diebstahl und führt eine Schusswaffe mit sich. Kurz vor der Vollendung des Diebstahls wirft T die Waffe weg und vollendet den Diebstahl ohne sie. Hat er einen Diebstahl mit Waffen verwirklicht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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