- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Aussetzung, § 221 StGB
1.Verstehen
Aussetzung, § 221 StGB
Aussetzung, § 221 StGB: Mensch in hilflose Lage gebracht oder belassen und hierdurch in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht
- Konkretes Gefährdungsdelikt
- Beispiel: z.B. Täter lässt das Opfer ohne Kleidung und Nahrung in der Wüste zurück
2.Wiederholen
Was versteht man unter Aussetzung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T stößt den Nichtschwimmer O in einen tiefen See, um ihn zu erschrecken. O droht sofort zu ertrinken. Wie ist das Merkmal der konkreten Gefahr im Rahmen des § 221 StGB hier zu bewerten?
T fährt O an und lässt den schwer verletzten O am einsamen Waldrand liegen, um nicht entdeckt zu werden. Welche Aussagen zur Einordnung unter § 221 I StGB treffen zu?
T ist Bergführer und unternimmt mit dem unerfahrenen O eine Tour. In einer abgelegenen, unbeheizten Schutzhütte kommt es zum Streit. T verlässt die Hütte allein und nimmt die einzige Karte sowie das Satellitentelefon mit. O ist physisch unverletzt, kann aber ohne Hilfe den Abstieg nicht finden. In der folgenden Nacht sinken die Temperaturen massiv; O erleidet schwere Erfrierungen, bevor er zufällig gerettet wird. Wie ist T zu bestrafen?
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