Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Aussetzung, § 221 StGB
Aussetzung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Aussetzung, § 221 StGB
Aussetzung, § 221 StGB: Mensch in hilflose Lage gebracht oder belassen und hierdurch in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht
- Konkretes Gefährdungsdelikt
- Beispiel: z.B. Täter lässt das Opfer ohne Kleidung und Nahrung in der Wüste zurück
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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