Aussetzung, § 221 StGB

Aussetzung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Aussetzung, § 221 StGB

Aussetzung, § 221 StGB: Mensch in hilflose Lage gebracht oder belassen und hierdurch in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht

  • Konkretes Gefährdungsdelikt
  • Beispiel: z.B. Täter lässt das Opfer ohne Kleidung und Nahrung in der Wüste zurück

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Aussetzung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

T stößt den Nichtschwimmer O in einen tiefen See, um ihn zu erschrecken. O droht sofort zu ertrinken. Wie ist das Merkmal der konkreten Gefahr im Rahmen des § 221 StGB hier zu bewerten?

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Frage 2

T fährt O an und lässt den schwer verletzten O am einsamen Waldrand liegen, um nicht entdeckt zu werden. Welche Aussagen zur Einordnung unter § 221 I StGB treffen zu?

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Frage 3

T ist Bergführer und unternimmt mit dem unerfahrenen O eine Tour. In einer abgelegenen, unbeheizten Schutzhütte kommt es zum Streit. T verlässt die Hütte allein und nimmt die einzige Karte sowie das Satellitentelefon mit. O ist physisch unverletzt, kann aber ohne Hilfe den Abstieg nicht finden. In der folgenden Nacht sinken die Temperaturen massiv; O erleidet schwere Erfrierungen, bevor er zufällig gerettet wird. Wie ist T zu bestrafen?

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